investA junior
Beim investA junior profitieren Sie von der Todesfallabsicherung des versicherten Versorgers: Sollte der versicherte Versorger, also die erwachsene Person, die in der Police als zweite versicherte Person angegeben ist, vor dem vollendeten 30. Lebensjahr des versicherten Kindes versterben, übernehmen wir die fortlaufenden Prämienzahlungen bis zu diesem Zeitpunkt und leisten zudem zur Unterstützung eine sofortige Zahlung. Neben dieser Leistung können sie von verschiedenen weiteren Zusatzleistungen profitieren. Sprechen Sie uns bitte an, gerne unterstützen wir Sie und das versicherte Kind bei der Vorsorgeplanung.
- Sicherheit für die Zukunft Ihrer Kinder – durch finanzielle Absicherung
- Soforthilfe bei Versterben des Prämienzahlers
- Sicherheit durch Prämienfortzahlung bis zum vollendeten 30. Lebensjahr des versicherten Kindes bei Tod des Prämienzahlers
- Optionale Zusatzversicherungsmöglichkeiten für den versicherten Versorger bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall
- Übertrag und Umwandlung in eine erwachsenen Vorsorge nach vollendetem 30. Lebensjahr des Kindes